Fürsorge mit einem Höchstmaß an Freiheit und Selbstbestimmung

Haus am Nordwall qualifiziert Verfahrenspflegerin

Autor: Claudia Schneider (Presse-und Öffentlichkeitsarbeit)

Unverhofft kann es passieren: beim Aufstehen aus dem Bett, einer abrupten Drehung oder durch einfaches Stolpern – Verletzungen und Stürze sind für Senioren ein großes Risiko im Alltag.

Dies zu vermeiden und den Bewegungsradius des älteren Menschen dabei so wenig wie möglich einzuschränken, ist erklärtes Ziel im Haus am Nordwall, Zentrum für Pflege und Betreuung.
„Die Sicherheit unserer Bewohner hat für uns oberste Priorität“, erklärt Ruth Fürsch, Einrichtungsleiterin des Zentrums für Pflege in Betreuung. „Mindestens genauso wichtig ist es aber auch, ihre Lebensqualität und die Bewegungsfreiheit nicht unnötig einzuengen.“

Um dies einzuschätzen und entsprechende Maßnahmen einzuleiten, bedarf es sowohl fundiertem Pflegefachwissen wie auch rechtlichen Kenntnissen. Deshalb wurde auch eigens für das Haus am Nordwall eine Fachkraft ausgebildet. Monika Eigenbrodt ist langjährig als Altenpflegerin dort tätig und nach ihrer Weiterbildung fortan als Verfahrenspflegerin qualifiziert.

In Altenpflegeeinrichtungen seien so genannte freiheitsentziehende Maßnahmen zum Selbstschutz immer ein großes Thema. Bedeutsam sei der bewusste Umgang mit entsprechenden Maßnahmen, also nicht nur die Notwendigkeit intensiv zu prüfen sondern auch stets die Wahl des „mildesten Mittels“ erläutert Monika Eigenbrodt. In manchen Fällen könnten schon Maßnahmen wie Protektoren, Antirutschbeläge, Sensormatten oder Bewegungsmelder für Sicherheit sorgen.

„Verfahrenspfleger unterstützen Mitarbeiter in Pflegeeinrichtungen und Angehörige sowie gesetzliche Betreuer im Entscheidungsprozess und sind fachkompetente Ansprechpartner – auch für uns Amtsrichter“, betont Henrik Ludwig, Richter am Amtsgericht Korbach. Er arbeitet in enger Kooperation mit der Verfahrenspflege, denn ist eine gefährdete Person nicht in der Lage, eigene Entscheidungen zu treffen, bedarf es der richterlichen Genehmigung einer freiheitsentziehenden Maßnahme.

Frau Eigenbrodt berät auch Angehörige umfassend und schult ihre Kollegen in punkto freiheitsentziehende Maßnahmen. Als einzige Altenpflegeeinrichtung mit „eigener Verfahrenspflegerin“ in Waldeck-Frankenberg ist das Haus am Nordwall Pionier im Landkreis.

„Es ist nicht üblich, dass ein Pflegeheim eine eigene Verfahrenspflegerin hat, aber wir gönnen uns diesen Luxus, weil uns dieses Thema am Herzen liegt und wir den bestmöglichen Weg für unsere Bewohner finden möchten“, erklärt Ruth Fürsch.

Bildunterschrift: Monika Eigenbrodt (zeigt ihr „Zertifikat Verfahrenspflegerin“) mit Henrik Ludwig (Richter am Amtsgericht Korbach) und Ruth Fürsch (Einrichtungsleitung Haus am Nordwall)